ANGEBOT
KANZLEI FÜR REPRIVATISIERUNG
ERSTATTUNG VON IMMOBILIEN UND GRUNDSTÜCKEN / ENTSCHÄDIGUNGEN
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Rückerstattung in natura
Es kommt nicht selten vor, dass die Immobilie nicht zu den Zwecken ausgenutzt worden sind, zu denen sie übernommen worden ist. Das ermöglicht Rechtsschritte, infolge deren diese Immobilie zugunsten früherer Eigentümer oder Erben zurückgewonnen werden kann, auch wenn in der vergangenen Zeit für diese Immobilien eine Entschädigung bezahlt worden ist.
Auch wenn die Immobilie zu dem ursprünglich erhobenen Zweck teilweise ausgenutzt worden ist, stört das nicht, das übrige, nicht genutzte Teil, zurückzugewinnen.
Die Rückerstattung in natura ist auch dann möglich, wenn der Verwaltungsrechtsakt, auf dessen Grund die Immobilie übernommen worden ist, nicht mehr gilt, weil es unter Verstoß gegen das Recht erlassen worden ist.
Zu der Rückgewinnung der Eigentumsrechte kann auch das Verfahren wegen Vereinbarung des Grundbuchinhaltes gemäß des wirklichen Rechtsstandes oder das Verfahren wegen Rückgabe der Immobilie führen, das gegen den Rechtsträger (den polnischen Staatsschatz oder die Gebietskörperschaft), der über die Immobilie rechtswidrig verfügt, gerichtet wird.
Entschädigungen
Falls die Enteignung von Eigentum widerrechtlich und ohne Möglichkeit der Rückerstattung in natura durchgeführt worden ist (z. B. in Folge des früheren Verkaufs an Dritte), haben die Betroffenen das Recht für einen Entschädigungsanspruch, der in einem Entschädigungsprozess realisiert wird.
Es ist auch möglich, die rechtswidrige Entschädigungsentscheidung zurückzuziehen, infolgedessen auch ein Entschädigungsanspruch entsteht, der in einem Verwaltungsverfahren (in einer verwaltungsgerichtlicher Klage) realisiert wird.
Auch im Fall der Enteignung ohne Entschädigung (auch vor Jahrzehnten) ist es rechtlich möglich, jetzt diese Entschädigung zu erhalten.
Wie in den oben beschriebenen Fällen ist unsere Aufgabe die rechtlichen Möglichkeiten der Entschädigung zu verifizieren , die notwendigen Dokumente zu sammeln und sie zu prüfen, so dass Sie die Ihnen zustehende Entschädigung erhalten.
Im Laufe des Verfahrens prüfen unsere Gutachter die Schätzungsgutachten, die die Grundlage für die Entschädigung sein sollten, damit der Betrag, den Sie erhalten, möglichst hoch ist und gleichzeitig dem aktuellen Marktwert entspricht.
Ähnlich wie in den anderen von uns geführten Angelegenheiten, kontrollieren wir und prüfen von Anfang an bis zum Ende auf allen Etappen den Verlauf des Verwaltungsverfahrens, indem wir gleichzeitig danach streben, den Fall so schnell wie möglich zu lösen.
Rechtsleistungen
- Gesetz über Bedingungen und Verfahrensweise der Enteignung von Eigentum der Immobilien
- Dekret über Besitz und Gebrauch von Grundstücken im Warschauer Stadtgebiet
- Dekret über Enteignung der Vermögen, die während des Krieges in Jahren 1939-1945 für soziale Zwecke beschlagnahmt worden sind
- Dekret über Erwerb und Übertragung von den für die Ausführung der Nationalwirtschaftspläne notwendigen Immobilien
- Gesetz über Gebiete für Einfamilienhäuser in Städten und Wohnsiedlungen
- Gesetz über Baugebiete in der ländlichen Umgebung
- Gesetz über Bewirtschaftung von Gebieten in Städten und Wohnsiedlungen
- Gesetz über Gebiete für Einfamilienhäuser und Wirtschaftsbebauung, sowie über Aufteilung von Immobilien in Städten und Wohnsiedlungen
- Dekret über Durchführung der Agrarreform
- Dekret über Wälder
* Die obige Berechnung ist beispielhaft und umfasst nicht alle Akte der Enteignung und Verstaatlichung, auf deren Grundlage die Immobilien und Grundstücke übernommen worden sind.
Sonstige Angelegenheiten
Wir beschäftigen uns auch mit der Problematik der Immobilien, durch welche die Übertragungsnetzwerke (Wasserversorgung, Strom, Gas) laufen, und in solchen Fällen bieten wir Dienstleistungen zur Regelung des Rechtsstatus der bezogenen Immobilien (u.a. durch die Festlegung der Übertragungsdienstbarkeit gegen eine Vergütung und Ausgleich für die außervertragliche Nutzung von Immobilien durch das Übertragungsunternehmen).
Der Umfang unserer Dienstleistungen beinhaltet auch Unterstützung für Immobilienbesitzer , deren Rechte als Folge der Planungsentscheidungen der Gemeinden infolge der Annahme oder Änderung des örtlichen Raumordnungsplanes verletzt worden sind, was zur deutlich reduzierten Nutzung der Immobilie geführt hat.