KANZLEI FÜR REPRIVATISIERUNG
ERSTATTUNG VON IMMOBILIEN UND GRUNDSTÜCKEN/ ENTSCHÄDIGUNGEN
Für unsere Kunden haben wir viele Immobilien und Grundstücke, die vom Staat übernommen worden sind, zurückgewonnen oder haben für sie eine angemessene Entschädigung erhalten.
ERFAHRUNG
SEIT 1996 SIND WIR AUF RECHTSBEHELFE BEI ZURÜCKGEWINNUNG VON DEN ENTEIGNETEN IMMOBILIEN, U.A. VON DEN AUFGRUND DES WARSCHAUER GESETZESDEKRETS ENTEIGNETEN IMMOBILIEN SPEZIALISIERT.
RECHTSWIRKSAMKEIT
FÜR UNSERE KUNDEN HABEN WIR VIELE IMMOBILIEN UND GRUNDSTÜCKE, DIE VOM STAAT ÜBERNOMMEN WORDEN SIND, ZURÜCKGEWONNEN ODER HABEN FÜR SIE EINE ANGEMESSENE ENTSCHÄDIGUNG ERHALTEN.
FINANZIERUNG
ES GIBT DIE MÖGLICHKEIT, DAS VERFAHREN ZU FINANZIEREN. DIE VERGÜTUNG ERHALTEN WIR NUR IM FALL DES ERFOLGES.
WIR SIND AUSSCHLIESSLICH AUF PROVISIONSBASIS IM FALL EINES ERFOLGS TÄTIG, WAS BEDEUTET, DASS WIR ERST DANN DIE VERGÜTUNG ERHALTEN, WENN SIE EINEN FINANZIELLEN GEWINN ERZIELEN.
WIR WERDEN UNS SEHR FREUEN, SIE BEI DEN KOSTENLOSEN BERATUNGEN VON UNSEREN ANWÄLTEN BEGRÜSSEN ZU DÜRFEN.