KANZLEI FÜR REPRIVATISIERUNG

ERSTATTUNG VON IMMOBILIEN UND GRUNDSTÜCKEN/ ENTSCHÄDIGUNGEN

Für unsere Kunden haben wir viele Immobilien und Grundstücke, die vom Staat übernommen worden sind, zurückgewonnen oder haben für sie eine angemessene Entschädigung erhalten.

ERFAHRUNG

SEIT 1996 SIND WIR AUF RECHTSBEHELFE BEI ZURÜCKGEWINNUNG VON DEN ENTEIGNETEN IMMOBILIEN, U.A. VON DEN AUFGRUND DES WARSCHAUER GESETZESDEKRETS ENTEIGNETEN IMMOBILIEN SPEZIALISIERT.

RECHTSWIRKSAMKEIT

FÜR UNSERE KUNDEN HABEN WIR VIELE IMMOBILIEN UND GRUNDSTÜCKE, DIE VOM STAAT ÜBERNOMMEN WORDEN SIND, ZURÜCKGEWONNEN ODER HABEN FÜR SIE EINE ANGEMESSENE ENTSCHÄDIGUNG ERHALTEN.

FINANZIERUNG

ES GIBT DIE MÖGLICHKEIT, DAS VERFAHREN ZU FINANZIEREN. DIE VERGÜTUNG ERHALTEN WIR NUR IM FALL DES ERFOLGES.

Das Team der Kanzlei für Reprivatisierung beschäftigt sich seit 1996 mit den Angelegenheiten aus dem Bereich der im weitesten Sinne verstandenen Reprivatisierung. Es geht hier um Angelegenheiten, welche die vor dem Krieg, nach dem Krieg und heutzutage, nach dem Jahr 1989, vom Staat enteigneten Immobilien betreffen. Mit Erfolg gewinnen wir Immobilien in natura zurück oder erhalten für sie eine angemessene Entschädigung. Wir führen über 100 Rechtssachen der Art und die meisten haben wir gewonnen. Wir sind wahrscheinlich das einzige Rechtssubjekt der Art auf dem polnischen Markt. Unser größter Vorteil ist die enge Spezialisierung in der Thematik und volle Rechtsdienstleistung.
Während der langjährigen Tätigkeit haben wir ein Team gebildet, das aus Spezialisten aus verschiedenen Branchen besteht und das volle und wirksame Rechtsdienstleistung gewährt. Unter uns gibt es Anwälte, Geodäten, Immobiliensachverständige, Immobilienmakler u.a. Falls die Erben der ehemaligen Eigentümer wiederzufinden sind, arbeiten wir mit erfahrenen Privatdetektiven zusammen, die sie im In- und Ausland suchen. Unsere Rechtsberater und Anwälte gewähren volle Rechtsdienstleistung unserer Kunden. Es gibt die Möglichkeit, dass wir das Verfahrensrisiko übernehmen und in Zusammenarbeit mit Finanzeinrichtungen das Verfahren, auch das gerichtliche, finanzieren. Unsere Makler helfen dann beim Verkauf der in natura zurückgewonnenen Immobilie.

WIR SIND AUSSCHLIESSLICH AUF PROVISIONSBASIS IM FALL EINES ERFOLGS TÄTIG, WAS BEDEUTET, DASS WIR ERST DANN DIE VERGÜTUNG ERHALTEN, WENN SIE EINEN FINANZIELLEN GEWINN ERZIELEN.

WIR WERDEN UNS SEHR FREUEN, SIE BEI DEN KOSTENLOSEN BERATUNGEN VON UNSEREN ANWÄLTEN BEGRÜSSEN ZU DÜRFEN.

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